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Grafik Background Silvester
2025 Grafik

Was sich für Spediteure
ab Januar ändert

Reduzierung von CO2-Emissionen
zur Erreichung der Klimaziele

Ab 2025 wird die CO2-Abgabe in Deutschland weiter erhöht. Dies ist Teil der Strategie der Bundesregierung, um CO2-Emissionen zu senken und die Klimaziele zu erreichen. Konkret steigt die Abgabe von aktuell 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dies wirkt sich auch auf die Kraftstoffpreise aus: Der ADAC prognostiziert einen Preisanstieg von 16 Cent pro Liter Diesel. Dadurch steigen auch die Betriebskosten für Spediteure.

Strengere Vorgaben
für CO2-Flottenziele

Ab dem 1. Januar 2025 gelten strengere CO2-Flottenziele für neu zugelassene Lkw und Sattelmaschinen mit einem Gesamtgewicht von 16 Tonnen oder mehr. Die CO2-Emissionen müssen um 15 Prozent niedriger liegen als in den Referenzjahren 2019 und 2020. Im Jahr 2027 wird die EU-Kommission die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Vorgaben überprüfen.

Digitale Spedition schwarzer LKW auf Straße
Grafik grüne umweltfreundliche Spedition
Angestellte arbeiten im Büro am Arbeitstisch

Änderungen für Minijobber

Auch für Minijobber gibt es ab 2025 Neuerungen. Während Minijobber 2024 monatlich bis zu 538 Euro und jährlich bis zu 6.456 Euro verdienen konnten, steigt die monatliche Verdienstgrenze ab dem 1. Januar 2025 auf 556 Euro. Der maximale Jahresverdienst erhöht sich damit auf 6.672 Euro.

Frau mit Headset bearbeitet Rechnungen am Computer

Einführung der E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung basiert auf dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch zwischen E-Rechnungen und anderen Rechnungsformen unterschieden.

Mann in Schutzkleidung hält ein Schild in der Hand mit Aufschrift Biohazard

Aktualisierte Gefahrgutvorschriften
(ADR)

Zum 1. Januar 2025 treten überarbeitete Gefahrgutvorschriften für den Transport auf der Straße (ADR), der Schiene (RID) und per Binnenschifffahrt (ADN) in Kraft. Es gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Zu den bedeutendsten Änderungen zählen neue UN-Nummern zur Kennzeichnung von Gefahrgütern sowie detailliertere Vorschriften für den Transport von Lithium- und Natriumbatterien. Diese Batterien gelten aufgrund ihrer Brandgefahr als besonders riskant. Die neuen Regelungen legen klare Vorgaben für Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation fest. Der Änderungstext des ADR 2025 umfasst 103 Seiten. Speditionen sollten frühzeitig prüfen, ob sie von den Änderungen betroffen sind, und ihre Beförderungsprozesse anpassen. Dabei können manche Änderungen auch Erleichterungen bringen, nicht nur Verschärfungen.

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